Deine Kirche. Deine Wahl.

Logo der Wahl zur Gemeindevertretung 2023
WÄHLEN – Mitbestimmen!
Was für eine große Chance für alle Evangelischen! Demokratische Wahlen sind ein besonderes Kennzeichen unserer Evangelischen Kirche. Im Wahlmonat Oktober 2023 ist es wieder so weit. Dann können alle Gemeindemitglieder ab dem 14. Lebensjahr ihre Vertretung in der Kirchengemeinde wählen. Bereits ab Juli kann man das Wählerverzeichnis in der Pfarrkanzlei einsehen und Änderungen bis Anfang September beantragen, falls z.B. Daten nicht korrekt sein sollten.
WÄHLEN – Der Fahrplan!
Das amtierende Presbyterium stellt Kandidat*innen im Herbst-Kirchenmagazin, ab Juli hier auf unserer Homepage und in der Pauluskirche vor. Weitere Kandidat*innen können bis spätestens Anfang September nominiert werden. Im September 2023 wird die endgültige Kandidat*innen-Liste allen Wahlberechtigten zugesandt. Nach jedem Gottesdienst im Oktober kann der Wahlzettel persönlich in der Kirche abgegeben werden. Auch eine Briefwahl ist möglich. Die Unterlagen dazu kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied im Pfarramt ab September anfordern.
WÄHLEN – Die Gremien!
Die Gemeindevertretung der Evangelischen im Dritten besteht aus 24 gewählten Personen. Zusätzlich fixe Mitglieder von Amts wegen sind derzeit Pfarrerin Elke Petri sowie Ingeborg Böck-List als Vertreterin der Religionslehrer*innen. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich und finden meistens zweimal im Jahr statt. Dann berät und entscheidet dieses Gremium über grundsätzliche Fragen der Kirchengemeinde, nimmt den Jahresbericht des Presbyteriums entgegen, prüft den Rechnungsabschluss, genehmigt den Budgetplan und entscheidet über finanziell aufwändige Vorhaben. Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die Presbyter*innen.
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Wien Landstraße besteht aus 7 gewählten Menschen und der Pfarrperson. Die Sitzungen sind vertraulich und finden meistens monatlich statt, ergänzt durch Klausurtage. Das Presbyterium ist verantwortlich für die geistliche Leitung der Gemeinde und für die Vertretung der Gemeinde nach außen, beruft die Gemeindevertretung ein und führt deren Beschlüsse aus. Das Presbyterium verantwortet die Aufstellung des Haushaltsplanes, Vorlage des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses, Verwaltung des Vermögens, Anstellung bzw. Kündigung von Angestellten und das Archiv. Die Presybter*innen wählen aus ihrer Mitte Kurator*in, Schatzmeister*in, und Schriftführung. Darüber hinaus übernehmen die Presbyter*innen Verantwortung für einen Arbeitsbereich der Kirchengemeinde.