Gemeindeleitung

Presbyterium und Gemeindevertretung

Der demokratischen Tradition der Evangelischen Kirchen entsprechend, wird die Gemeinde von Gremien geleitet, die – wie übrigens auch die Pfarrer*innen – gewählt werden.

Alle sechs Jahre wählen die Gemeindemitglieder ihre Gemeindevertretung. Sie ist quasi das Parlament. Die Gemeindevertretung trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr und entscheidet über den Haushaltsplan, Rechnungsabschlüsse, Baufragen sowie grundsätzliche Fragen des Gemeindelebens.

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte Presbyter und Presbyterinnen. Das Presbyterium ist gewissermaßen die Regierung und trägt dafür Sorge, dass der Gemeindealltag gut läuft und sich die Gemeinde weiterentwickelt.

Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte wiederum den Kurator/die Kuratorin und seine/ihre Stellvertreter/in; das ist die weltliche Leitung der Gemeinde.

Der Gemeindevertretung und dem Presbyterium stehen in beratender Funktion zur Seite:

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