Gemeindeordnung

Laut Kirchenrecht kann jede Pfarrgemeinde eine "ihre örtlichen Verhältnisse und bisherigen Gepflogenheiten berücksichtigende" Gemeindeordnung errichten, sofern diese keine gültigen kirchlichen Rechtsvorschriften verletzt.

Die Gemeindevertretung der Pauluskirche hat am 10. Oktober 2021 folgende Gemeindeordnung beschlossen:

§ 1 Gemeindevertretung
Die Zahl der in die Gemeindevertretung zu wählenden Mitglieder wird mit 24 (vierundzwanzig) festgesetzt.

§ 2 Presbyterium
(1) Die Zahl der zu wählenden Presbyterinnen und Presbyter wird mit 7 (sieben) festgesetzt.
(2) In der konstituierenden Sitzung sind die von der Kirchenverfassung in Art. 45 festgelegten Amtsträger zu wählen, das sind: eine Kuratorin/ein Kurator, eine Schriftführerin/ein Schriftführer, eine Schatzmeisterin/ein Schatzmeister, sowie deren/dessen Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
(3) In der evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Landstraße hat die/der Kuratorin/Kurator den Vorsitz im Presbyterium inne. Gemäß Art. 38 (1) wird bestimmt, dass die/der Vorsitzende des Presbyteriums zugleich die/der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist.
(4) Gemäß Artikel 43 (2) KV wird bestimmt: Bei Abwesenheit der/des Kuratorin/Kurators übernimmt die/der Stellvertreterin/Stellvertreter den Vorsitz der Sitzungen des Presbyteriums bzw. der Gemeindevertretung. Bei Abwesenheit der/des Stellvertreterin/Stellvertreters übernimmt das an Jahren älteste anwesende Mitglied des Presbyteriums den Vorsitz.

§ 3 Pfarrer
Die Aufgabenteilung der Arbeitsbereiche der beiden Pfarrstellen wird im Anhang 1. definiert. Allfällige weitere neue Arbeitsbereiche können in Absprache mit dem Presbyterium festgelegt werden.

§ 4 Geschäftsordnung
Regelungen über die Führung der und die Aufsicht über die von der Gemeinde wahrzunehmenden Aufgaben können in der Geschäftsordnung des Presbyteriums festgelegt werden.

§ 5 In Kraft Treten
Diese Gemeindeordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Superintendentialausschuss in Kraft (Art. 32, Abs. 2 KV).

 

ANHANG 1
Folgende Aufteilung der Arbeitsbereiche für das Pfarrerteam wird festgelegt, sie ist gültig, wenn beide Pfarrstellen besetzt sind und kann in Absprache mit dem Pfarrerteam durch das Presbyterium geändert werden.

PDF icon gemeindeordnung.pdfPDF icon gemeindeordnung_anhang_1_aufgabenbereiche.pdf
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